Der nicht beschiedene Erlassantrag

Ist ein Antrag auf Erlass nicht beschieden worden, so ist zunächst ein Untätigkeitseinspruch einzulegen, bevor eine Untätigkeitsklage in Betracht kommt.

Der Bundesfinanzhof hat in seiner Entscheidung in BFHE 196, 400, BStBl II 2002, 176 erkannt, dass nach Erlassantrag, ablehnendem Bescheid …

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Revisionsentscheidung nach Änderungsbescheid

Der Bundesfinanzhof kann unter den Voraussetzungen des § 126a FGO über die Revision durch Beschluss auch dann entscheiden, wenn die Vorentscheidung aus verfahrensrechtlichen Gründen aufzuheben ist, weil ihr ein Änderungsbescheid nachfolgt, der den Sachstreit jedoch nicht berührt.

Die Vorschrift des …

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Die Vorgreiflichkeit eines Feststellungsbescheides

Die Beachtung der Vorgreiflichkeit des Feststellungsverfahrens für das Einkommensteuerveranlagungsverfahren hinsichtlich der gesondert festzustellenden Besteuerungsgrundlagen gehört zu der auch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu beachtenden Grundordnung des Verfahrens.

So fehlte es im hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall an der entsprechenden …

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