Der Hobbybrauer – und der ermäßigte Biersteuersatz

Fehlt die entsprechende Erlaubnis im Sinne des Biersteuergesetzes, kommt der ermäßigte Steuersatz bei der Anmeldung nicht zur Anwendung, wenn es sich nicht um Bier aus einer unabhängigen Brauerei handelt. Mit dieser Begründung hat das Finanzgericht Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Fall die Klage eines Hobbybrauers zurückgewiesen. Dieser zeigte zunächst an,

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