Nach § 129 AO kann die Finanzbehörde Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsakts unterlaufen sind, jederzeit berichtigen. Offenbare Unrichtigkeiten in diesem Sinne sind mechanische Versehen wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler sowie Eingabe- oder Übertragungsfehler. Dagegen schließen Fehler im Bereich der Willensbildung, Fehler bei der Auslegung oder
LesenSchlagwort: Steuerbescheid
Offenbare Unrichtigkeit oder nicht zur Kenntnis genommener Akteninhalt?
Steht nach Aktenlage nicht fest, ob ein mechanisches Versehen oder ob ein anderer die Anwendung von § 129 Satz 1 AO ausschließender Fehler zu einer offenbaren Unrichtigkeit des Bescheids geführt hat, muss das Finanzgericht den Sachverhalt insoweit aufklären und gegebenenfalls auch Beweis erheben. Lässt sich nicht abschließend klären, wie es
LesenNachforderung von Bauabzugsteuer – per Haftungsbescheid oder Steuerbescheid?
Ist der Bauherr als Leistungsempfänger verpflichtet, die Bauabzugsteuer einzubehalten, anzumelden und für Rechnung des Leistenden an das Finanzamt abzuführen (§ 48 Abs. 1 Satz 1 EStG i.V.m. § 48a Abs. 1 EStG), handelt es sich um eine sog. Entrichtungsschuld i.S. des § 43 Satz 2 AO ; Schuldner der Bauabzugsteuer
LesenDie fehlerhaft eingescannte Steuererklärung – und der nicht beachtete Systemhinweis
Sind vom Steuerpflichtigen in seiner Steuererklärung angegebene Einkünfte im Einkommensteuerbescheid nicht berücksichtigt worden, weil die Anlage S zur Einkommensteuererklärung versehentlich nicht eingescannt und die angegebenen Einkünfte somit nicht in das elektronische System übernommen wurden, liegt ein mechanisches Versehen und somit grundsätzlich eine offenbare Unrichtigkeit i.S. des § 129 Satz 1
LesenDer zwischenzeitlich geänderte Steuerbescheid – und das Urteil des Finanzgerichts
Im Ergebnis begründet ist die Revision auch in Bezug auf die Bescheide zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer zum 31.12 der Jahre 2008 bis 2010 und des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31.12 der Jahre 2008 bis 2010. Im Hinblick auf jene Bescheide ist das angefochtene Urteil aus verfahrensrechtlichen
LesenZugangsvermutung für Steuerbescheide – und der private Postdienstleister
Die Zugangsvermutung für die Bekanntgabe schriftlicher Verwaltungsakte gilt auch bei der Übermittlung durch private Postdienstleister, wie der Bundesfinanzhof jetzt zu § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO entschieden hat. Bei der Einschaltung eines privaten Postdienstleisters, der mit einem Subunternehmer tätig wird, ist allerdings zu prüfen, ob nach den bei den
LesenDie Steuerbescheide im Steuerstrafverfahren
Legt das Strafgericht den Inhalt der in das Verfahren eingeführten Urkunden (hier: Steuerbescheide und Betriebsprüfungsbericht) dem Urteil zugrunde, ist es hierbei gleichwohl an die in den fraglichen Urkunden ausgedrückte steuerliche Bewertung der maßgeblichen tatsächlichen Vorgänge durch die Finanzbehörden bzw. deren Bedienstete nicht gebunden. Vielmehr obliegt es dem zuständigen Strafgericht im
LesenJahresweise Zusammenfassung mehrerer Schenkungsteuerfälle in einem Bescheid
Schriftliche Steuerbescheide müssen inhaltlich hinreichend bestimmt sein (§ 119 Abs. 1 AO). Erforderlich ist u.a. die Bezeichnung der festgesetzten Steuer nach Art und Betrag (§ 157 Abs. 1 Satz 2 AO). Mehrere Steuerfälle erfordern entweder eine Festsetzung in getrennten Steuerbescheiden oder -bei körperlicher Zusammenfassung in einem Schriftstück- die genaue Angabe,
LesenBescheidkorrektur wegen offensichtlicher Unrichtigkeit
Nach § 129 Satz 1 AO kann die Finanzbehörde Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsakts unterlaufen sind, jederzeit innerhalb der Verjährungsfrist berichtigen. Bei berechtigtem Interesse des Beteiligten ist zu berichtigen (§ 129 Satz 2 AO). Offenbare Unrichtigkeiten i.S. von § 129 AO sind mechanische Versehen
LesenÄnderungsbescheid – Bekanntgabe und Anfechtung
Der Bundesfinanzhof wäre -ebenso wie das Finanzgericht- nicht gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO daran gehindert, den angefochtenen Gewinnfeststellungsbescheid, soweit sich dieser gegen die Kläger richtet, aufzuheben, wenn er zu dem Ergebnis gelangte, dieser Bescheid sei wegen nicht ordnungsgemäßer Bekanntgabe unwirksam. Die Aufhebung hätte dann zur Folge, dass
LesenDie bereits eingetretene Festsetzungsverjährung – und die Anfechtung des Änderungsbescheids
Der Bundesfinanzhof wäre -ebenso wie das Finanzgericht- nicht gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO daran gehindert, den angefochtenen Gewinnfeststellungsbescheid, soweit sich dieser gegen die Mitunternehmer richtet, aufzuheben, wenn er zu dem Ergebnis gelangte, dieser Bescheid sei in feststellungsverjährter Zeit ergangen. Die Aufhebung hätte dann zur Folge, dass der
LesenBekanntgabe eines Gewinnfeststellungsbescheids
Die Feststellungsbeteiligten sollen nach § 183 Abs. 1 Satz 1 AO einen gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten bestellen. Die ordnungsgemäße Bekanntgabe an diese Person wirkt für und gegen alle Feststellungsbeteiligten (vgl. § 183 Abs. 1 Satz 5 AO). Bei Vorhandensein eines Empfangsbevollmächtigten nach § 183 Abs. 1 Satz 1 AO ist auch keine
LesenSteuerbescheid trotz fehlender örtlicher Zuständigkeit
Nach § 127 AO kann die Aufhebung eines Verwaltungsakts, der nicht nach § 125 AO nichtig ist, nicht allein deshalb beansprucht werden, weil er unter Verletzung von Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit zustande gekommen ist, wenn keine andere Entscheidung in der Sache hätte getroffen werden können. Der Regelung des §
LesenFestsetzungsfrist – und die Bekannntgabe an den Steuerpflichtigen
Die Festsetzungsfrist wird kann auch gewahrt werden, wenn der Steuerbescheid trotz Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten unmittelbar gegenüber dem Steuerpflichtigen bekanntgegeben wird. Die Festsetzungsfrist ist gewahrt, wenn der Steuerbescheid vor Ablauf der Frist den Bereich der zuständigen Finanzbehörde verlassen hat (§ 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO), sofern er dem
LesenWenn der Steuerbescheid nicht dem Bevollmächtigten zugestellt wird…
Ein Verwaltungsakt wird in dem Zeitpunkt wirksam, indem er demjenigen bekannt gegeben wird, für den er bestimmt ist (§ 124 Abs. 1 Satz 1 AO). Als Bekanntgabe kommt die förmliche Zustellung in Betracht. Sie richtet sich nach den Vorschriften des Verwaltungszustellungsgesetzes (§ 122 Abs. 5 AO). Nach § 7 Abs.
LesenNichtigkeit eines Steuerbescheids – und die übersehene Gesetzesänderung
Ein Steuerbescheid ist nicht deswegen nichtig, weil für ihn eine veraltete Gesetzesfassung verwendet wurde. Ein Verwaltungsakt ist gemäß § 125 Abs. 1 AO nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist. Ein Steuerbescheid ist daher regelmäßig auch
LesenFinanzgerichtliche Urteile – und der nach Rechtskraft neu bekannt gegebene Steuerbescheid
Der nach § 100 Abs. 2 Satz 3 2. Halbsatz FGO neu bekannt gegebene Steuerbescheid ist mit dem Einspruch anfechtbar. Nach § 100 Abs. 2 Satz 2 FGO kann das Gericht die Änderung des Verwaltungsakts durch Angabe der zu Unrecht berücksichtigten oder nicht berücksichtigten tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse so bestimmen,
LesenInhaltliche Bestimmtheit bei Erbschaftsteuerbescheiden
Schriftliche Steuerbescheide müssen inhaltlich hinreichend bestimmt sein (§ 119 Abs. 1 AO) und die festgesetzte Steuer nach Art und Betrag bezeichnen (§ 157 Abs. 1 Satz 2 AO). Werden mehrere Erwerbe (Steuerfälle) in einem Bescheid besteuert, bedarf es neben der genauen Angabe, welche Lebenssachverhalte (Besteuerungstatbestände, Besteuerungszeiträume) besteuert werden sollen, für
LesenBeiträge zur Rentenversicherung als Werbungskosten
Das Bundesfinanzministerium hat die Liste der Vorläufigkeitsvermerke erweitert. Künftig sollen Einkommensteuerbescheide auch insoweit als vorläufig gekennzeichnet werden, als die Nichtabziehbarkeit von Beiträgen zu Rentenversicherungen als vorweggenommene Werbungskosten betroffen ist.
LesenAbsetzbarkeit von Steuerberaterkosten
Der Streit um die Abziehbarkeit privater Steuerberatungskosten geht in eine neue Runde. Seit wenigen Tagen ist das erste Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof anhängig, in dem darum gestritten wird, ob private Steuerberatungskosten weiterhin steuerlich geltendgemacht werden können. Hintergrund dieses Streits ist die Streichung des § 10 Absatz 1 Nr. 6 EStG durch
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