Der Vorsteuerabzug für bürgerliche Kleidung des Unternehmers ist nach § 15 Abs. 1a Satz 1 UStG ausgeschlossen, soweit es sich bei den hierfür aufgewendeten Beträgen um unverzichtbare Aufwendungen für die private Lebensführung i.S. des § 12 Nr. 1 EStG handelt . Es bleibt offen, ob das Abzugsverbot nach § 15
LesenSchlagwort: Vorsteuer
Kein Vorsteuerabzug ohne Verwendungsentscheidung
Das Recht auf Vorsteuerabzug entsteht, soweit der Leistungsempfänger die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hat, besteuerte Verwendungsumsätze auszuführen . Kommt es aufgrund von Umständen, die vom Willen des Leistungsempfängers unabhängig sind, nicht zu den beabsichtigten Umsätzen, bleibt der Vorsteuerabzug sogar endgültig bestehen . Allerdings kann der Steuerpflichtige die Verwendungsentscheidung nicht
LesenEuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding
Der Bundesfinanzhof hat den Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung von Fragen des Vorsteuerabzugs einer geschäftsleitenden Holding angerufen: Sind unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens Art. 168 Buchst. a in Verbindung mit Art. 167 der Richtlinie 2006/112/EG dahin gehend auszulegen, dass einer geschäftsleitenden Holding, die steuerpflichtige Ausgangsumsätze an Tochtergesellschaften ausführt,
LesenBerichtigung des Vorsteuerabzugs – und die Bauabschnitte
„Wirtschaftsgut“ i.S. des § 15a UStG und damit Berichtigungsobjekt ist bei einem in Abschnitten errichteten Gebäude der Teil, der entsprechend dem Baufortschritt in Verwendung genommen worden ist. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall ist streitig, ob die Bagatellgrenzen für eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 11 UStG i.V.m. §
LesenDie Anschrift des Rechnungsausstellers
Für die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug ist erforderlich, dass der Leistungsempfänger eine Rechnung besitzt, in der eine Anschrift des Leistenden genannt ist, unter der jener postalisch erreichbar ist. Für die Prüfung des Rechnungsmerkmals „vollständige Anschrift“ ist der Zeitpunkt der Rechnungsausstellung maßgeblich. Die Feststellungslast für die postalische Erreichbarkeit zu diesem
LesenVorsteuerabzug für Investitionen in die kommunalen Kuranlagen
Eine Kurgemeinde handelt durch ihre Betätigung zur Erhebung einer Kurtaxe nicht unternehmerisch. Ihr steht daher für Investitionen in die allgemein zugänglichen Kuranlagen kein Vorsteuerabzug zu. Ein Unternehmer kann nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 UStG die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die
LesenRechnungsanschrift und Vorsteuerabzug
Die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug setzt -in Änderung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs- nicht voraus, dass die wirtschaftlichen Tätigkeiten des leistenden Unternehmers unter der Anschrift ausgeübt werden, die in der dem Unternehmer erteilten Rechnung, für dessen Unternehmen die Lieferungen oder sonstigen Leistungen ausgeführt worden sind, angegeben ist. Dies gilt
LesenVorsteuerabzug – und die Anschrift auf der Eingangsrechnung
Eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung setzt nicht (mehr) voraus, dass die wirtschaftlichen Tätigkeiten des leistenden Unternehmers unter der Anschrift ausgeübt werden, die in der von ihm ausgestellten Rechnung angegeben ist. Es reicht jede Art von Anschrift und damit auch eine Briefkastenanschrift, sofern der Unternehmer unter dieser Anschrift erreichbar ist. Gemäß
LesenVorsteueraufteilung bei Schulsportanlagen
Bei einer zeitlich abwechselnden Nutzung desselben Gebäudes zu steuerfreien oder steuerpflichtigen Zwecken führt die Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach den Nutzungszeiten zu einer präziseren wirtschaftlichen Zurechnung nach § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG als der (unternehmensbezogene oder objektbezogene) Umsatzschlüssel. Der Unternehmer kann nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr.
LesenUmsatzsteuerliche Rechnungsanforderungen: die Briefkastenanschrift
Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung geändert und damit eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union umgesetzt : Eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung setzt nicht voraus, dass die wirtschaftlichen Tätigkeiten des leistenden Unternehmers unter der Anschrift ausgeübt werden, die in der von ihm ausgestellten Rechnung angegeben ist. Es reicht jede Art
LesenVorsteuerabzug aus Rechnungen – und die Briefkastenanschrift
Eine Rechnung muss für den Vorsteuerabzug eine Anschrift des leistenden Unternehmers enthalten, unter der er postalisch erreichbar ist. Wie der Bundesfinanzhof nun jedoch unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden hat, ist es nicht mehr erforderlich, dass die Rechnung weitergehend einen Ort angibt, an dem der leistende Unternehmer seine Tätigkeit ausübt.
LesenVorsteuerabzug – und das nicht genannte Leistungsdatum
Die Angabe des Kalendermonats als Leistungszeitpunkt (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG i.V.m. § 31 Abs. 4 UStDV) kann sich unter Beachtung der unionsrechtlichen Vorgaben aus dem Ausstellungsdatum der Rechnung ergeben, wenn nach den Verhältnissen des jeweiligen Einzelfalls davon auszugehen ist, dass die Leistung in dem Monat
LesenAblöse bei einem langfristigen Pachtvertrag
Der Verpächter ist bei vorzeitiger Auflösung einer steuerpflichtigen Verpachtung zum Abzug der ihm vom Pächter in Rechnung gestellten Steuer für dessen entgeltlichen Verzicht auf die Rechte aus einem langfristigen Pachtvertrag jedenfalls dann berechtigt, wenn die vorzeitige Auflösung zu einem Zeitpunkt erfolgt, in dem das Pachtverhältnis noch besteht und eine beabsichtigte
LesenUngerechtfertigter Steuerausweis – und die Strafzumessung für die Umsatzstzeuerhinterziehung
Bei der Strafrahmenwahl darf die Verkürzung einer nach § 14c UStG entstandenen Umsatzsteuer nicht für strafrechtlich weniger schutzwürdig als einer nach anderen Normen entstandenen Steuer erachtet werden. Dies wäre rechtsfehlerhaft, da es sich bei dem Steueranspruch aus § 14c UStG nicht um eine Steuer minderer Qualität handelt. Er dürfte deshalb
LesenDie Lotsenbrüderschaft – und die Vorsteuer aus ihrem neuen Verwaltungsgebäude
Umsatzsteuer auf von einer Lotsenbrüderschaft bezogene Eingangsleistungen, die sie zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Selbstverwaltungsaufgaben verwendet, kann der der Lotsenbrüderschaft zugehörige Seelotse nach anteiliger Umlegung auf ihn -auch unter Beachtung des Grundsatzes der Neutralität der Mehrwertsteuer- nicht als Vorsteuer abziehen. Der Seelotse hat daer keinen Anspruch darauf, die der Lotsenbrüderschaft in
LesenVorsteuerabzug – und die Zuordnungsentscheidung
Die Zuordnungsentscheidung ist eine materielle Voraussetzung des Rechts auf Vorsteuerabzug. Die Frage nach dem Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung und deren Dokumentation nach außen ist durch die Rechtsprechung des BFH geklärt. Die Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmen erfordert eine durch Beweisanzeichen gestützte Zuordnungsentscheidung des Unternehmers. Aus dem Grundsatz des Sofortabzugs der Vorsteuer
LesenRückwirkung der Rechnungsberichtigung für den Vorsteuerabzug
Eine Rechnungsberichtigung wirkt auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Ausstellung zurück. Nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG a.F.) in der bis 31.12 2003 geltenden Fassung kann ein Unternehmer die in Rechnungen i.S. des § 14 UStG a.F. gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die von
LesenRückwirkung der Rechnungsberichtigung
Wird eine Rechnung nach § 31 Abs. 5 UStDV berichtigt, wirkt die Berichtigung auf den Zeitpunkt zurück, in dem die Rechnung ursprünglich ausgestellt wurde. Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 UStG kann ein Unternehmer die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von
LesenDer gute Glauben an die Erfüllung der Vorsteuerabzugsvoraussetzungen
Der Bundesfinanzhof hält es nach Ergehen des Urteils „PPUH Stehcemp“ des Gerichtshofs der Europäischen Union zwar für zweifelhaft, ob Art. 168 Buchst. a i.V.m. Art. 178 Buchst. a der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem unter Beachtung des Effektivitätsgebots einer nationalen Praxis entgegensteht, die einen guten
LesenUnberechtigter Steuerausweis – und die Beseitigung der Gefährdung des Steueraufkommen
Nach § 14c Abs. 2 Satz 4 UStG ist die Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt, wenn ein Vorsteuerabzug beim Empfänger der Rechnung nicht durchgeführt oder die geltend gemachte Vorsteuer an die Finanzbehörde zurückgezahlt worden ist. Da diese Vorschrift ihrem Wortlaut nach lediglich darauf abstellt, ob ein Vorsteuerabzug im Ergebnis nicht durchgeführt
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