Der Testamentsvollstrecker ist prozessführungsbefugt, wenn die streitige Steuerschuld Teil des Nachlasses sind.
Die Regelung zur Gesamtrechtsnachfolge in § 45 Abs. 2 AO verweist für die aus dem Nachlass zu entrichtenden abgabenrechtlichen Schulden auf die bürgerlich-rechtlichen Vorschriften. Nach § 2213 BGB …
Lesen


















