Die Einziehung einer Forderung, die von einem Dritten unter Nennwert entgeltlich erworben wurde, stellt keine „Veräußerung“ i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG dar.
Nach § 22 Nr. 2 EStG zählen zu den sonstigen Einkünften (§ …
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Aktuelle Informationen und Hintergrundberichte zum steuerlichen und finanzgerichtlichen Verfahrensrecht.
Die Einziehung einer Forderung, die von einem Dritten unter Nennwert entgeltlich erworben wurde, stellt keine „Veräußerung“ i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG dar.
Nach § 22 Nr. 2 EStG zählen zu den sonstigen Einkünften (§ …
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Mit dem Wechsel des Insolvenzverwalters im laufenden Verfahren ist nach § 155 Satz 1 FGO i.V.m. §§ 241, 246 Abs. 1 ZPO analog ein gesetzlicher Beteiligtenwechsel eingetreten.
Dies führte nicht zu einer Unterbrechung des Rechtsstreits, wenn beide Insolvenzverwalter anwaltlich vertreten …
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Auch wenn der Spruchkörper, der die Revision zugelassen hat, nur in Bezug auf eine bestimmte Rechtsfrage einen durchgreifenden Revisionszulassungsgrund gesehen hat, kann der Revisionskläger in seiner Revisionsbegründung -im Rahmen des von ihm bereits vor dem Finanzgericht gestellten Antrags- bei einem …
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Ein Investitionsabzugsbetrag kann gemäß § 7g Abs. 3 Satz 1 EStG nachträglich im Jahr seines Abzugs rückgängig gemacht werden, wenn der Steuerpflichtige im späteren Jahr der Investition zwar den (innerbilanziellen) Abzug von 40 % der Anschaffungskosten vornimmt, es aber unterlassen …
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Für die (erstmalige) Anordnung einer Außenprüfung ist es unerheblich, ob hinsichtlich der betroffenen Steuerarten und Besteuerungszeiträume der Anfangsverdacht einer Steuerstraftat besteht . Verstöße gegen § 10 BpO, insbesondere gegen die Belehrungspflichten und damit gegen den Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit, führen nicht …
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Urteile des Finanzgerichts sind bereits aus formellen Gründen aufzuheben, wenn sie zu Steuerbescheiden ergangen sind, die im Zeitpunkt der erstinstanzlichen Entscheidungen materiell nicht mehr wirksam waren.
So auch in dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall: Gegenstand der Klageverfahren waren zunächst …
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Nach § 40 Abs. 2 FGO ist eine Anfechtungsklage nur zulässig, wenn der Kläger geltend macht, durch den angefochtenen Verwaltungsakt in seinen Rechten verletzt zu sein. Daran fehlt es in der Regel, wenn der Kläger die Festsetzung einer höheren als …
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Das Unterlassen der notwendigen Beiladung durch das Finanzgericht begründet einen Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens, der vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen ist; das angefochtene Urteil ist schon deshalb aufzuheben.
Die Beiladung selbst kann indes in der Revisionsinstanz …
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Das Finanzgericht darf die Urkunde über die vorgerichtliche Vernehmung eines seinerzeit ordnungsgemäß belehrten Zeugen auch dann verwerten, wenn der Zeuge sich vor dem Finanzgericht auf ein Auskunftsverweigerungsrecht beruft .
In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall war der Zeuge B …
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Es ist nicht ausreichend, wenn das Finanzgericht in seinen Urteilsgründen lediglich die Blattzahl der Steuerakten angibt, die in Bezug genommenen Unterlagen aber nicht näher bezeichnet. Eine solche Bezugnahmetechnik wahrt nicht das Gebot der prozessualen Waffengleichheit.
Die vom Finanzgericht in den …
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Das Finanzgericht kann auch dadurch gegen seine Pflicht zur Sachaufklärung verstoßen, dass es die ihm angebotenen Zeugen nicht hört.
Die Rüge eines solchen Sachaufklärungsmangels muss zumindest
Kann der beglaubigten Abschrift eines Urteils nicht entnommen werden, ob die Richter die Urschrift des Urteils unterschrieben haben, ist die Urteilszustellung unwirksam.
Gemäß § 104 Abs. 2 FGO kann die Bekanntgabe eines Urteils an die Beteiligten -statt durch Verkündung- durch …
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Wird die Beschwerde mit der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache begründet, hat der Beschwerdeführer zur Erfüllung der Darlegungsanforderungen eine hinreichend bestimmte, für die Entscheidung des Streitfalls erhebliche abstrakte Rechtsfrage herauszustellen, der grundsätzliche Bedeutung zukommen soll.
Hierzu ist schlüssig und substantiiert unter …
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In der Beschwerdebegründung muss bei Geltendmachung des Zulassungsgrundes des schwerwiegenden Rechtsanwendungsfehlers substantiiert dargelegt werden, weshalb die Vorentscheidung unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist .
Darzulegen sind insbesondere der schwerwiegende Fehler, seine Offensichtlichkeit, seine Entscheidungserheblichkeit sowie seine Korrekturmöglichkeit im Revisionsverfahren …
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Sind vom Steuerpflichtigen in seiner Steuererklärung angegebene Einkünfte im Einkommensteuerbescheid nicht berücksichtigt worden, weil die Anlage S zur Einkommensteuererklärung versehentlich nicht eingescannt und die angegebenen Einkünfte somit nicht in das elektronische System übernommen wurden, liegt ein mechanisches Versehen und somit …
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Nach § 40 Abs. 2 FGO ist eine Anfechtungsklage nur zulässig, wenn der Kläger geltend macht, durch den angefochtenen Verwaltungsakt in seinen Rechten verletzt zu sein.
Eine solche Rechtsverletzung liegt grundsätzlich nur vor, wenn geltend gemacht wird, der Gewinn sei …
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Eine Klage gegen einen die (beigeladene) GmbH betreffenden Körperschaftsteuerbescheid ist als Drittanfechtungsklage der Gesellschafter zulässig, soweit auch deren Rechtsposition von dem Bescheid betroffen wird und sie dadurch beschwert sind.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs haben die Gesellschafter die Befugnis, im …
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Säumniszuschläge sind nicht wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen, wenn der Steuerpflichtige seinen vom Finanzamt zurückgewiesenen Einspruch gegen die teilweise Ablehnung von AdV trotz entsprechender Ankündigung nicht begründet.
Ob zum Zeitpunkt der AdV-Versagung ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Steuerbescheids …
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Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Arrestanordnung sind auch im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage diejenigen Umstände maßgebend, die aus der Sicht der letzten mündlichen Verhandlung im Zeitpunkt des Erlasses der Arrestanordnung tatsächlich vorgelegen haben.
Nach § 100 Abs. 1 Satz 4 …
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Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs muss für einen solchen Antrag ein besonderes Rechtsschutzbedürfnis vorliegen.
Dieses fehlt u.a. dann, wenn sich die Höhe des Streitwerts aus den Anträgen der Beteiligten eindeutig ermitteln lässt .
Der Streitwert einer Klage gegen die Einkünfteverteilung …
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