Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs muss für einen solchen Antrag ein besonderes Rechtsschutzbedürfnis vorliegen.
Dieses fehlt u.a. dann, wenn sich die Höhe des Streitwerts aus den Anträgen der Beteiligten eindeutig ermitteln lässt .
Der Streitwert einer Klage gegen die Einkünfteverteilung …
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