Umsatzsteuerhinterziehung durch Unterlassen

Im Rahmen der Strafzumessung ist nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu berücksichtigen, dass es sich bei der vom Straftatbestand der Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) vorausgesetzten Erklärungspflicht um ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne …

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Umsatzsteuerhinterziehung – trotz früherer Nullmeldungen

Eine Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass für die Voranmeldungszeiträume durch den zuerst beauftragten Steuerberater sog. Nullmeldungen abgegeben worden waren.

Zwar sind durch diese „Nullmeldungen“ bereits Steuerverkürzungen eingetreten, weil die eingereichten Steueranmeldungen, in denen die nach …

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