Die Rechtsprechung hat das Veranlagungswahlrecht bislang vornehmlich -bezogen auf das Verhältnis zwischen den Ehegatten und nicht auf das davon zu unterscheidende öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnis zwischen den Steuerpflichtigen und dem Finanzamt- insoweit eingeschränkt, als sich ein Ehegatte nicht einseitig von der bisherigen …
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