Gewerblicher Grundstückshandel bei Verkäufen zur Vermeidung einer Zwangsversteigerung

Die persönlichen oder finanziellen Beweggründe für die Veräußerung von Immobilien sind für die Zuordnung zum gewerblichen Grundstückshandel oder zur Vermögensverwaltung unerheblich. Dies gilt auch für wirtschaftliche Zwänge wie z.B. die Ankündigung von Zwangsmaßnahmen durch einen Grundpfandgläubiger. Die Drei-Objekt-Grenze hat die Bedeutung eines Anscheinsbeweises, der –ohne dass es dafür weiterer Indizien

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Grundstückserwerb durch den Nießbrauchsberechtigten in der Zwangsversteigerung – und die Grunderwerbsteuer

Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines Grundstücks durch den Nießbrauchsberechtigten im Zwangsversteigerungsverfahren ist das Meistgebot einschließlich des Wertes des bestehenden bleibenden Nießbrauchsrechts. Der Grunderwerbsteuer unterliegt nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG das Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren für ein inländisches Grundstück. Die Steuer bemisst sich nach dem Wert der Gegenleistung

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Eigentumswohnung aus der Zwangsversteigerung – und die Grunderwerbsteuer

Beim Erwerb einer Eigentumswohnung im Wege der Zwangsversteigerung ist das Meistgebot als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern. Der Grunderwerbsteuer unterliegt nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG das Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren für ein inländisches Grundstück. Die Steuer bemisst sich nach dem Wert der Gegenleistung

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Grunderwerbsteuerbescheid beim Erwerb in der Zwangsversteigerung

Ein unaufgegliederter Grunderwerbsteuerbescheid über den Erwerb mehrerer Grundstücke aufgrund eines Gesamtausgebots in einem Zwangsversteigerungsverfahren ist hinreichend bestimmt, wenn die Grunderwerbsteuer für jedes Grundstück anhand des Bescheids und ggf. weiterer dem Steuerpflichtigen bekannter Unterlagen zweifelsfrei ermittelt werden kann. Der gemäß § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzte Grundstückswert ist für die Berechnung

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Beendigung einer Organschaft bei angeordneter Zwangsverwaltung

Die wirtschaftliche Eingliederung aufgrund der Vermietung eines Grundstücks, das die räumliche und funktionale Grundlage der Geschäftstätigkeit der Organgesellschaft bildet, entfällt, wenn für das Grundstück Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung angeordnet wird. Die für eine Organschaft erforderliche organisatorische Eingliederung setzt voraus, dass die mit der finanziellen Eingliederung verbundene Möglichkeit der Beherrschung der Organgesellschaft

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Der säumige Mineralölkäufer – Energiesteuerentlastung und die Zumutbarkeit der Zwangsversteigerung

Die Rechtsprechung des BFH zur gerichtlichen Geltendmachung der Kaufpreisforderungen – z.B. zum Merkmal der Rechtzeitigkeit , zur Vereinbarung von Ratenzahlungen oder zur Beantragung eines Mahnbescheids selbst bei Insolvenz des Kaufpreisschuldners – lässt sich nicht ohne Weiteres auf die Fälle übertragen, bei denen bereits ein Vollstreckungstitel vorliegt und bei denen den

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Grundsteuerpflicht nach Erwerb in der Zwangsversteigerung

Nach § 9 Abs. 1 GrStG wird die Grundsteuer nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt. Ist das Eigentum an dem Grundstück im Laufe des Kalenderjahres auf einen anderen übergegangen, bleibt der Voreigentümer Schuldner der Grundsteuer für das gesamte Jahr, denn Schuldner der Grundsteuer ist derjenige, dem der Steuergegenstand

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