Die persönlichen oder finanziellen Beweggründe für die Veräußerung von Immobilien sind für die Zuordnung zum gewerblichen Grundstückshandel oder zur Vermögensverwaltung unerheblich. Dies gilt auch für wirtschaftliche Zwänge wie z.B. die Ankündigung von Zwangsmaßnahmen durch einen Grundpfandgläubiger. Die Drei-Objekt-Grenze hat die Bedeutung eines Anscheinsbeweises, der –ohne dass es dafür weiterer Indizien
LesenSchlagwort: Zwangsversteigerung
Grundstückserwerb durch den Nießbrauchsberechtigten in der Zwangsversteigerung – und die Grunderwerbsteuer
Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines Grundstücks durch den Nießbrauchsberechtigten im Zwangsversteigerungsverfahren ist das Meistgebot einschließlich des Wertes des bestehenden bleibenden Nießbrauchsrechts. Der Grunderwerbsteuer unterliegt nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG das Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren für ein inländisches Grundstück. Die Steuer bemisst sich nach dem Wert der Gegenleistung
LesenBefriedigungsfiktion in der Zwangsvollstreckung und die Grunderwerbsteuer
Bei dem nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG steuerpflichtigen Erwerb eines Grundstücks durch Abgabe des Meistgebots im Zwangsversteigerungsverfahren gehört gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 4 GrEStG auch der Betrag zur Bemessungsgrundlage, in dessen Höhe ein anderer als der Ersteher des Grundstücks aufgrund der Befriedigungsfiktion des § 114a
LesenEigentumswohnung aus der Zwangsversteigerung – und die Grunderwerbsteuer
Beim Erwerb einer Eigentumswohnung im Wege der Zwangsversteigerung ist das Meistgebot als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern. Der Grunderwerbsteuer unterliegt nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG das Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren für ein inländisches Grundstück. Die Steuer bemisst sich nach dem Wert der Gegenleistung
LesenGrunderwerbsteuerbescheid beim Erwerb in der Zwangsversteigerung
Ein unaufgegliederter Grunderwerbsteuerbescheid über den Erwerb mehrerer Grundstücke aufgrund eines Gesamtausgebots in einem Zwangsversteigerungsverfahren ist hinreichend bestimmt, wenn die Grunderwerbsteuer für jedes Grundstück anhand des Bescheids und ggf. weiterer dem Steuerpflichtigen bekannter Unterlagen zweifelsfrei ermittelt werden kann. Der gemäß § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzte Grundstückswert ist für die Berechnung
LesenBeendigung einer Organschaft bei angeordneter Zwangsverwaltung
Die wirtschaftliche Eingliederung aufgrund der Vermietung eines Grundstücks, das die räumliche und funktionale Grundlage der Geschäftstätigkeit der Organgesellschaft bildet, entfällt, wenn für das Grundstück Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung angeordnet wird. Die für eine Organschaft erforderliche organisatorische Eingliederung setzt voraus, dass die mit der finanziellen Eingliederung verbundene Möglichkeit der Beherrschung der Organgesellschaft
LesenDer säumige Mineralölkäufer – Energiesteuerentlastung und die Zumutbarkeit der Zwangsversteigerung
Die Rechtsprechung des BFH zur gerichtlichen Geltendmachung der Kaufpreisforderungen – z.B. zum Merkmal der Rechtzeitigkeit , zur Vereinbarung von Ratenzahlungen oder zur Beantragung eines Mahnbescheids selbst bei Insolvenz des Kaufpreisschuldners – lässt sich nicht ohne Weiteres auf die Fälle übertragen, bei denen bereits ein Vollstreckungstitel vorliegt und bei denen den
LesenZinsen und Nebenleistungen aus einer durch Versteigerung realisierten Grundschuld
Der dem Grundschuldgläubiger aus dem Versteigerungserlös zufließende Betrag ist nicht steuerbar, soweit er auf eine Nebenleistung i.S. von § 1191 Abs. 2 BGB entfällt. Zinsen aus einer Grundschuld sind steuerlich demjenigen zuzurechnen, der im Zeitpunkt des Zuschlagsbeschlusses aus der Grundschuld berechtigt ist und bei dem deshalb erstmals der Anspruch auf
LesenBefriedigungsfiktion in der Zwangsversteigerung und die Grunderwerbsteuer
Wenn ein Grundstücksgläubiger ein Grundstück in der Zwangsversteigerung entweder selbst oder (wie in dem hier vom Finanzgericht Düsseldorf entschiedenen Fall) über eine Tochtergesellschaft erwirbt, freut sich der Fiskus, den Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist dann nicht nur der Betrag, für den der Zuschlag erteilt wurde, sondern der Betrag, mit dem
LesenGrundsteuerpflicht nach Erwerb in der Zwangsversteigerung
Nach § 9 Abs. 1 GrStG wird die Grundsteuer nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt. Ist das Eigentum an dem Grundstück im Laufe des Kalenderjahres auf einen anderen übergegangen, bleibt der Voreigentümer Schuldner der Grundsteuer für das gesamte Jahr, denn Schuldner der Grundsteuer ist derjenige, dem der Steuergegenstand
LesenZuschlag in der Zwangsversteigerung – und die umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage
Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer für Lieferungen ist das vereinbarte Entgelt (§ 10 Abs. 1 Satz 1 UStG). Entgelt ist alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten, jedoch abzüglich der Umsatzsteuer (§ 10 Abs. 1 Satz 2 UStG). Zum Entgelt gehört auch, was ein anderer als der Leistungsempfänger
LesenZuschlag und Wiederversteigerung im Zwangsversteigerungsverfahren – und die Bargebotszinsen
Durch Zuschlagsbeschluss (Anschaffung) und Wiederversteigerung gemäß § 118 Abs. 2 Satz 2 ZVG (Veräußerung) wird der Tatbestand eines privaten Veräußerungsgeschäfts erfüllt (§ 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Der Veräußerungserlös entspricht dem Bargebot (ohne Bargebotszinsen) des Erstehers in der Wiederversteigerung. Die Anschaffungskosten sind
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