Finanzgericht Düsseldorf

Die Klagebefugnis der ehemaligen Kommanditistin einer vollbeendeten Kommanditgesellschaft

Eine ehemalige alleinige Kommanditistin einer vollbeendeten Kommanditgesellschaft ist befugt, gegen die Feststellung der Höhe des laufenden Gesamthandsgewinns zu klagen. Erfolgt die Vollbeendigung aufgrund einer formwechselnden Umwandlung der Kommanditgesellschaft in eine GmbH, ist die GmbH zu diesem Verfahren nicht nach § 60 Abs. 3 FGO notwendig beizuladen. Gemäß § 48 Abs.

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Verlustverrechnungsbeschränkung bei Pensionspferden

Pferde, die in einem Pensionsbetrieb untergebracht werden, können vom Eigentümer in seinem Betrieb gehalten werden, wenn er das wirtschaftliche Risiko der Tierhaltung trägt. § 15 Abs. 4 Satz 1 EStG kann Vorrang gegenüber einer organschaftlich eigenständigen Einkommenszurechnung zukommen. Der Zuordnung von Tieren zum Tierzweig „übriges Nutzvieh“ steht nicht entgegen, dass die

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Der Übergang von der Untätigkeits- zur Fortsetzungsfeststellungsklage

Geht der Kläger von einer Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage nach Eintritt eines erledigenden Ereignisses zur Fortsetzungsfeststellungsklage über, setzt deren Zulässigkeit u.a. voraus, dass im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses alle für die ursprüngliche Klage vorgesehenen Sachentscheidungsvoraussetzungen erfüllt waren  . Eine vor Ablauf der Sechs-Monats-Frist erhobene Untätigkeitsklage wächst in die Zulässigkeit hinein, wenn erst

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Gewerbliche Einkünfte aus der Straßenprostitution

Selbständig tätige Prostituierte erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die materiell-rechtliche Auffassung des Finanzgerichts Köln , dass selbständig tätige Prostituierte gewerbliche Einkünfte erzielen, entspricht jedoch seit dem Bundesfinanzhof (GrS), Beschluss vom 20.02.2013 – GrS 1/12 der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung. Ob die Prostitution auf der Straße oder an anderen Orten ausgeübt wird, ist

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Finanzgericht Düsseldorf

Die Anfechtungsklage des nur wirtschaftlich Berechtigten

Nach § 40 Abs. 2 FGO ist eine Klage, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nur zulässig, wenn der Kläger geltend macht, durch den Verwaltungsakt oder durch die Ablehnung oder Unterlassung eines Verwaltungsakts oder einer anderen Leistung in seinen Rechten verletzt zu sein. Für die Geltendmachung einer Rechtsverletzung im Wege

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Das gegen einen Nichtbeteiligten ergangene Urteil

Ein finanzgerichtliches Urteil ist ohne Entscheidung in der Sache isoliert aufzuheben, wenn es gegenüber einer Person ergangen ist, die nicht als Kläger gemäß § 57 Nr. 1 FGO am Klageverfahren beteiligt war . Das Urteil des Finanzgericht ist aufzuheben, wenn es gegen eine Person ergangen ist, die nicht als Kläger

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Die Nutzung betrieblicher Mobiltelefone

Die Erstattung von Telefonkosten für einen vom Arbeitnehmer abgeschlossenen Mobilfunkvertrag durch den Arbeitgeber ist auch dann nach § 3 Nr. 45 EStG steuerfrei, wenn der Arbeitgeber das Mobiltelefon, durch dessen Nutzung die Telefonkosten entstanden sind, von dem Arbeitnehmer zu einem niedrigen, auch unter dem Marktwert liegenden Preis erworben hat und

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Bundesfinanzhof (Bibliothek)

Besteuerung eines Promotionsstipendiums

Leistungen aus einem Promotionsstipendium können der Einkommensteuer unterliegen. Dies ist nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs jedenfalls dann der Fall, wenn der Stipendiat eine wirtschaftliche Gegenleistung zu erbringen hat und keine Steuerbefreiungsvorschrift eingreift. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte eine Studentin geklagt, die an einer bayerischen Universität promovierte.

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Duldungsinanspruchnahme des Kontoinhabers bei der Kontoleihe

Erteilt der Kontoinhaber einem Dritten, z.B. seinem Ehepartner, Kontovollmacht und lässt er es ohne Kontrollmaßnahmen zu, dass der Dritte das Konto für die Abwicklung eigener Geldgeschäfte nutzt, finden bei einer Duldungsinanspruchnahme des Kontoinhabers nach § 3 AnfG die Grundsätze für eine Wissenszurechnung nach dem Rechtsgedanken des § 166 BGB entsprechende

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Die Grundbesitz-GbR – und der Quotennießbrauch am GbR-Anteil

Durch die Bestellung des Nießbrauchs an einem Gesellschaftsanteil an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft erzielt der Nießbraucher -anstelle des Gesellschafters- die auf den Anteil entfallenden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn und soweit er aufgrund der ihm vertraglich zur Ausübung überlassenen Stimm- und Verwaltungsrechte grundsätzlich in der Lage ist, auch an Grundlagengeschäften

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Körperschaftsteuerrechtliche Organschaft – und die Insolvenz während der Mindestlaufzeit

Die tatsächliche Durchführung des Gewinnabführungsvertrags ist Voraussetzung für die Anerkennung der körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 KStG). Kann ein vorläufiger Jahresabschluss der Organgesellschaft wegen Insolvenz nicht mehr korrigiert werden und wäre bei zutreffender Anwendung der handelsrechtlichen Bilanzierungsgrundsätze im endgültigen Jahresabschluss ein anderes Ergebnis

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Wertpapierleihe statt Wegzugsbesteuerung

Die Rechtsfrage, ob die Vereinbarung einer sog. Wertpapierleihe über den Wertpapierbesitz die sog. Wegzugsbesteuerung im Augenblick der Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht des Verleihers hindert, bleibt unbeantwortet, wenn sich aus den vertraglichen Regelungen ergibt, dass der Übertragungszeitpunkt dem Umzugszeitpunkt nachfolgt. Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört gemäß § 17 Abs. 1

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Anfechtungsklage unter Verweis auf einen Einspruch

Nimmt ein nicht fachkundig vertretener Kläger in der Klageschrift vollinhaltlich auf ein beigefügtes Einspruchsschreiben Bezug, mit dem er beantragt hat, die Umsatzsteuer entsprechend der eingereichten Steuererklärung festzusetzen, hat er damit eine Anfechtungsklage wegen Umsatzsteuer erhoben. Dasselbe gilt für die gleichzeitig erhobene Klage wegen Gewerbesteuermessbetrag und gesonderter Feststellung von Einkünften, wenn

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Karten

Besteuerung von Gutscheinen

Der Bundesfinanzhof hat den Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 Abs. 3 AEUV zur Vorabentscheidung von Fragen zur Umsatzbesteuerung von Gutscheinen -konkret:  zur Auslegung von Art. 30a Nr. 2 und Art. 30b Unterabs. 2 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie 2006/112/EG- angerufen: 30a Nr. 2 MwStSystRL ist unproblematisch anwendbar, wenn zum Beispiel der

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NSU Ro 80

Umsätze eines Vereins für Verkehrserziehung

§ 4 Nr. 22 Buchst. a UStG ist entsprechend Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL richtlinienkonform auszulegen. Bei einem Fahrsicherheitstraining liegen „Kurse belehrender Art“ i.S. von § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG vor, wenn es sich um eine Schulungsmaßnahme handelt, die zum Erwerb oder zur Erhaltung beruflicher Kenntnisse

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