Eine Nichtzulassungsbeschwerde ist innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des vollständigen Urteils unter Darlegung der Voraussetzungen des § 115 Abs. 2 FGO schriftlich zu begründen.
Nach § 116 Abs. 3 Sätze 1 bis 3 FGO ist die Nichtzulassungsbeschwerde innerhalb von …
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