§ 8b Abs. 3 Satz 1 KStG verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot. Die Pauschalierung eines Betriebsausgabenabzugsverbots durch die Hinzurechnung von 5 % der wegen § 8b Abs. 2 KStG steuerfreien offenen Gewinnausschüttung verstößt nicht gegen das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot aus Art.20 Abs. 3, Art. 2 Abs. 1 GG. Der Bundesfinanzhof
LesenSchlagwort: Beteiligungsübertragung
Grunderwerbsteuer und Gesellschafter-Wechsel-Dich auf der Ebene einer Zwischengesellschaft
Bei der im Rahmen des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG vorzunehmenden Prüfung, ob bei einer zwischengeschalteten Gesellschaft die erforderliche Beteiligungsquote von 95 % erreicht ist, bleiben Anteile, die eine 100%ige Tochtergesellschaft der Gesellschaft an dieser hält, ebenso unberücksichtigt wie Anteile, die die Gesellschaft selbst hält. Nach § 1
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