Entgeltliche Beweidungsleistungen eines Schäfers unterliegen der Durchschnittsatzbesteuerung nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG. Aufgrund der bei der Wanderschäferei bestehenden Besonderheiten steht dem nicht entgegen, dass der Leistungsempfänger die Beweidungsleistung aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes bezieht. Nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG
LesenSchlagwort: Durchschnittsatzbesteuerung
Pensionspferdehaltung zu Zuchtzwecken – und die Umsatzsteuer
Die Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG auf Dienstleistungen eines Land- oder Forstwirts ist – entgegen Abschn. 24.3. Abs. 5 und Abs. 11 Satz 2 UStAE – nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil der Dienstleistungsempfänger kein Land- oder Forstwirt ist. Ein Landwirt hat keinen Anspruch auf die Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung
LesenVorsteueraufteilung zwischen landwirtschaftlicher Schweinezucht und gewerblicher Schweinemast
Ein Land- und Forstwirt, der einen -der Vorsteuerpauschalierung unterliegenden- landwirtschaftlichen Schweinezuchtbetrieb und daneben als Organträger einen -der Regelbesteuerung unterliegenden- gewerblichen Schweinemastbetrieb unterhält, muss die einzelnen bezogenen Eingangsleistungen und damit die entsprechenden Vorsteuerbeträge in die abziehbaren und die im Rahmen der Vorsteuerpauschalierung berücksichtigten aufteilen. Für die dem Prinzip der wirtschaftlichen Zurechnung
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