Heileurythmische Heilbehandlungsleistungen

Der Nachweis der erforderlichen Berufsqualifikation kann sich aus der Zulassung des Heileurythmisten zur Teilnahme an den Verträgen zur Integrierten Versorgung mit Anthroposophischer Medizin nach §§ 140a ff. SGB V ergeben. Die Steuerbefreiung erstreckt sich auf sämtliche heileurythmische Heilbehandlungsleistungen des Leistungserbringers.…

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Keine Umsatzsteuer auf Pokergewinne

Ein „Berufspokerspieler“ erbringt keine Leistung im Rahmen eines Leistungsaustausches gegen Entgelt, wenn er an Spielen fremder Veranstalter teilnimmt und ausschließlich im Falle der erfolgreichen Teilnahme Preisgelder oder Spielgewinne erhält. Zwischen der (bloßen) Teilnahme am Pokerspiel und dem im Erfolgsfall erhaltenen …

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Verspätungszuschlag bei 0,- € Steuer

Die Festsetzung eines Verspätungszuschlags gemäß § 152 AO ist nicht zulässig, wenn die Steuererklärung, wegen deren verspäteter Abgabe ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden soll, zu einer Steuerfestsetzung von 0 € führt .

Bundesfinanzhof, Urteil vom 31. Mai 2017 – I R …

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Altfälle des Sanierungserlasses I

Der sog. Sanierungserlass des BMF vom 27.03.2003 verstößt gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung .

Die im BMF-Schreiben vom 27.04.2017 vorgesehene Anwendung des sog. Sanierungserlasses auf alle Fälle, in denen der Forderungsverzicht der an der Sanierung beteiligten Gläubiger bis …

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Auflösung einer Reinvestitionsrücklage

Eine nach § 6b Abs. 3 EStG gebildete Rücklage kann in jedem Wirtschaftsjahr des Reinvestitionszeitraums freiwillig aufgelöst werden bzw. ist bei entsprechendem Fristablauf nach § 6b Abs. 3 Satz 5 EStG aufzulösen.

Es ist offensichtlich, dass diese Möglichkeit bzw. Verpflichtung …

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Altfälle des Sanierungserlasses II

Wenn ein Sanierungsgewinn dadurch entstanden ist, dass die Schulden vor dem 9.02.2017 erlassen worden sind, kommt weder eine Einkommensteuerbefreiung dieses Sanierungsgewinns nach § 3a EStG n.F. noch eine Billigkeitsmaßnahme nach den BMF, Schreiben vom 27.03.2003 („Sanierungserlass“) oder vom 27.04.2017 in …

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Scheidungskosten

Ob Aufwendungen für einen Scheidungsprozess nach Änderung des § 33 EStG durch das durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG) vom 26.06.2013 noch als außergewöhnlich i.S. des § 33 EStG anzusehen sind , kann offenbleiben. Denn sie sind jedenfalls nach § 33 Abs. …

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