§ 3c Abs. 2 EStG findet im Wege teleologischer Reduktion in dem Umfang auf Betriebsausgaben der Gesamthand keine Anwendung, wie diese Sondervergütungen der Gesellschafter sind.
Über die Steuerfreistellung nach § 3 Nr. 40 EStG und über das Abzugsverbot des § …
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