Überraschungsentscheidungen des Finanzgerichts

Eine Überraschungsentscheidung kann zwar vorliegen, wenn das Finanzgericht sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der …

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Akteneinsicht in den Kanzleiräumen

Die Kanzleiräume des Prozessbevollmächtigten sind keine Diensträume i.S. des § 78 Abs. 3 Satz 1 FGO . In Ausnahmefällen kann der Anspruch der Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs und Waffengleichheit jedoch einen Anspruch auf Akteneinsicht in den Kanzleiräumen des Prozessbevollmächtigten …

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Der nicht gehörte Zeuge

Das Finanzgericht kann auch dadurch gegen seine Pflicht zur Sachaufklärung verstoßen, dass es die ihm angebotenen Zeugen nicht hört.

Die Rüge eines solchen Sachaufklärungsmangels muss zumindest

  • die ermittlungsbedürftigen Tatsachen (Beweisthemen),
  • die angebotenen Beweismittel,
  • die genauen Fundstellen (Schriftsatz oder Terminprotokoll), in
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Nichtzulassungsbeschwerde – und der schwerwiegende  Rechtsanwendungsfehler

In der Beschwerdebegründung muss bei Geltendmachung des Zulassungsgrundes des schwerwiegenden Rechtsanwendungsfehlers substantiiert dargelegt werden, weshalb die Vorentscheidung unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist .

Darzulegen sind insbesondere der schwerwiegende Fehler, seine Offensichtlichkeit, seine Entscheidungserheblichkeit sowie seine Korrekturmöglichkeit im Revisionsverfahren …

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