AdV-Antrag gegen den Vorauszahlungsbescheid über Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag

Der Antrag, die Vollziehung eines Vorauszahlungsbescheids über Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag auszusetzen, ist regelmäßig hinsichtlich des Vorauszahlungsbescheides über Solidaritätszuschlag mangels Rechtsschutzinteresses unzulässig, wenn die Antragstellerin den diesbezüglichen Antrag ausschließlich mit Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Vorauszahlungsbescheids über Körperschaftsteuer begründet hat.

Der …

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Teileinspruchsentscheidung

Nach § 367 Abs. 2a Satz 1 AO kann die Finanzbehörde vorab über Teile des Einspruchs entscheiden, wenn dies sachdienlich ist.

Die Frage der Sachdienlichkeit der teilweisen Entscheidung über den Einspruch im Sinne des § 367 Abs. 2a AO ist …

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Neue Einwände erst im Klageverfahren?

Der Zulässigkeit der Klage steht nicht entgegen, dass sich die Klägerin erstmals im Klageverfahren auf eine bestimmte materielle Einwendung (hier: gegen die Anwendung des § 37b EStG) berufen hat.

Denn der Klageweg ist eröffnet, wenn -wie vorliegend- ein Einspruchsverfahren gemäß …

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Einspruch und Klage gegen die Lohnsteueranmeldung

Der Zulässigkeit der Klage steht nicht entgegen, dass die Arbeitgeberin gegen die selbst angemeldete Lohnsteuer vorgeht.

Denn der Arbeitgeber kann nach allgemeiner Meinung gegen seine Lohnsteuer-Anmeldungen, die Steuerfestsetzungen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleichstehen (§ 168 AO), Einspruch einlegen und …

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Selbständige Feststellungen im Gewinnfeststellungsbescheid

Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Gewinnfeststellungsbescheid eine Vielzahl selbständiger und damit auch selbständig anfechtbarer Feststellungen enthalten, die eigenständig in Bestandskraft erwachsen und deshalb für die in dem nämlichen Bescheid getroffenen und rechtlich nachgelagerten Feststellungen Bindungswirkung entfalten können.

Solche selbständigen Regelungen …

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Der zu früh zurückgenommene Einspruch

Nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO sind Steuerbescheide aufzuheben oder zu ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer niedrigeren Steuer führen und den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden daran trifft, dass die Tatsachen oder Beweismittel …

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