Die Klage auch dann der statthafte Rechtsbehelf ist, wenn das Finanzamt zu Unrecht in einer Einspruchsentscheidung einen Verwaltungsakt (hier: einen Ablehnungsbescheid) erlässt und damit über den Gegenstand des Einspruchsverfahrens hinausgeht .
Der Steuerpflichtige kann insoweit nicht darauf verwiesen werden, er …
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