Die Änderung bzw. Erweiterung eines Antrags auf AdV im Beschwerdeverfahren ist unzulässig, wenn dies zu einer wesentlichen Veränderung des Streitgegenstands führt.
Es konnte dabei für den Bundesfinanzhof im hier entschiedenen Fall offenbleiben, ob das Finanzgericht im ersten Rechtszug des Aussetzungsverfahrens …
Lesen


















