Vergeblicher Aufwand für eine angestrebte Angestellung

Erwerbsaufwand ist den Einkünften zuzurechnen, zu denen der engere und wirtschaftlich vorrangige Veranlassungszusammenhang besteht.

Aufwendungen eines Arbeitnehmers zum Erwerb einer Beteiligung an seinem (ggf. künftigen) Arbeitgeber sind regelmäßig auch dann nicht als (vorab entstandene) Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger …

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Die Werbungskosten des Gerichtsvollziehers

Hat ein Gerichtsvollzieher ein Büro im Einfamilienhaus, das vom Präsidenten des Landgerichts als Geschäftszimmer genehmigt wurde, handelt es sich nicht um ein häusliches Arbeitszimmer, wenn es nach den baulichen Gegebenheiten (u.a. gesonderter Zugang und Klingel, Schild mit Landeswappen, extra Schlüssel) …

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Betrugsschaden als Werbungskosten

Wer einem betrügerischen Grundstücksmakler Bargeld in der Annahme übergibt, der Makler werde damit den Kaufpreis für ein bebautes Grundstück bezahlen, kann den Verlust bei den Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung abziehen. Dies setzt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs allerdings voraus, dass …

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Strafverteidigerkosten – und ihre Abzugsfähigkeit

Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs müssen für die Begründung eines Veranlassungszusammenhangs der Strafverteidigungskosten mit den Einkünften des Schulleiters aus nichtselbständiger Arbeit die vorgeworfenen Handlungen in Ausübung der beruflichen Tätigkeit (und nicht nur bei Gelegenheit) begangen werden.

Auch eine „in …

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