Die erstmalige oder geänderte Steuerfestsetzung für den Vorerwerb ist kein rückwirkendes Ereignis, das die Änderung der Steuerfestsetzung für den nachfolgenden Erwerb zulässt. Der den Vorerwerb betreffende Bescheid ist auch kein Grundlagenbescheid für die Steuerfestsetzung für den nachfolgenden Erwerb. Eine Änderung nach § 175 Abs. 1 AO ist daher nicht möglich.
LesenSchlagwort: Schenkungsteuer
Der bestandskräftige Wertfeststellungsbescheid – und der später erzielte niedrigere Verkaufspreis
Bestandskräftige Wertfeststellungsbescheide sind wegen eines später erzielten niedrigeren Verkaufspreises der Wohnung nicht nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO zu ändern. Der spätere Verkauf zu einem niedrigeren Preis ist auch rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO. Nach dieser Vorschrift ist ein
LesenMittelbare Geldschenkungen – und der Beginn der Festsetzungsverjährung
In der unentgeltlichen Übertragung eines Kommanditanteils durch den Schenker und der nachfolgenden Veräußerung des Anteils durch den Bedachten kann die mittelbare Schenkung des Veräußerungserlöses liegen (mittelbare Geldschenkung). Bei einer mittelbaren Schenkung hat die Finanzbehörde erst dann Kenntnis von der vollzogenen Schenkung, wenn sie alle Umstände kennt, die die mittelbare Schenkung
LesenFestsetzung der Schenkungsteuer gegen den Schenker
Hat der Schenker im Verhältnis zum Beschenkten die Entrichtung der Schenkungsteuer vertraglich übernommen, ist es nicht ermessensfehlerhaft, wenn die Finanzbehörde nach einer zu niedrigen Festsetzung der Steuer gegen den Beschenkten für die Differenz zu der rechtmäßig festzusetzenden Steuer den Schenker in Anspruch nimmt. Nach § 20 Abs. 1 Satz 1
LesenDie bei der Vorschenkung falsch berechnete Schenkungsteuer
Wurde die auf eine Vorschenkung entfallende Schenkungsteuer seinerzeit unzutreffend (weil überhöht) festgesetzt, ist sie bei der Besteuerung einer nachfolgenden Schenkung gleichwohl nur in zutreffender (niedrigerer) Höhe anzurechnen. Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG sind innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren von derselben Person anfallende Vermögensvorteile in der Weise
LesenBesteuerung der Abfindung für den Verzicht auf einen künftigen Pflichtteilsanspruch
Die Abfindung, die ein künftiger gesetzlicher Erbe an einen anderen Erben für den Verzicht auf einen künftigen Pflichtteilsanspruch zahlt, ist eine freigebige Zuwendung des künftigen gesetzlichen Erben an den anderen und kann nicht als fiktive freigebige Zuwendung des künftigen Erblassers an diesen besteuert werden. Gemäß § 7 Abs. 1 Nr.
LesenSchenkungsteuer – und die Rechtsmittel gegen die Grundstücksbewertung
Im Sinne von § 155 BewG rechtsbehelfs- und klagebefugter Beteiligter der Bedarfsbewertung ist bei der Feststellung des Grundbesitzwerts (§ 151 Abs. 1 Nr. 1 BewG) neben denjenigen, denen der Gegenstand zuzurechnen ist, unter Umständen bei der Schenkung neben dem beschenkten Erwerber (§ 154 Abs. 1 Nr. 1 BewG) nach §
LesenMehrfamilienhaus mit Familienwohnheim
Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der bis zum Jahr 2008 geltenden Fassung bleiben u.a. Zuwendungen unter Lebenden steuerfrei, mit denen ein Ehegatte dem anderen Ehegatten Eigentum oder Miteigentum an einem im Inland belegenen, zu eigenen Wohnzwecken genutzten Haus oder einer im Inland belegenen,
LesenVerdeckte Gewinnausschüttung – und die Schenkungsteuer
Wie der entschieden hat, gibt es im Verhältnis einer Kapitalgesellschaft zu ihren Gesellschaftern oder zu den Gesellschaftern einer an ihr beteiligten Kapitalgesellschaft neben betrieblich veranlassten Rechtsbeziehungen lediglich offene und verdeckte Gewinnausschüttungen sowie Kapitalrückzahlungen, aber keine freigebigen Zuwendungen. Dass die obersten Finanzbehörden der Länder durch die gleich lautenden Erlasse vom 05.06.2013
LesenSchenkungsteuerpflicht bei Zustiftung an eine Familienstiftung
Die Zustiftung an eine (Familien-)Stiftung ist auch dann gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG nach der Steuerklasse III steuerpflichtig, wenn der Zuwendende zugleich der einzige Begünstigte der Stiftung ist. Die Zuwendung an eine Stiftung ist auch dann schenkungsteuerpflichtig, wenn –wie in dem jetzt vom Bundesfinanzhof entschiedenen Streitfall– der
LesenSchenkungsteuer vom Schenker oder Beschenkten?
Hat der Schenker im Verhältnis zum Beschenkten die geschuldete Steuer selbst übernommen und war dies dem Finanzamt bei Erlass des Schenkungsteuerbescheids bekannt, so kann das Finanzamt den Beschenkten nur dann wegen der Schenkungsteuer in Anspruch nehmen, wenn es in der Inanspruchnahme des Bedachten liegende Auswahlentscheidung ausdrücklich begründet, es sei denn,
LesenGrundstücksschenkung an ein Kind bei anschließender Weiterschenkung an das Schwiegerkind
Schenken Eltern ihrem Kind ein Grundstück und verschenkt das Kind dieses Grundstück anschließend – ohne bestehende rechtliche Verpflichtung – an seinen Ehegatten weiter, so liegt keine Zuwendung der Eltern an das Schwiegerkind vor. Nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG gilt als Schenkung jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit
LesenSchenkung an den Sportverein
Außerordentliche, d.h. nicht satzungsmäßig oder allen Vereinsmitgliedern durch entsprechenden Beschluss auferlegte, Leistungen des Förderers eines Vereins an einen Sportverein unterliegen als freigebige Zuwendungen der Schenkungsteuer, soweit ihnen keine Gegenleistung des Vereins gegenübersteht. Das Recht des Zuwendenden, auf die Zusammensetzung einer Vereinsmannschaft Einfluss nehmen zu können, ist keine Gegenleistung des Vereins
LesenSchenkungsteuerbefreiung für eine Kunstsammlung
Die zur Erlangung der vollständigen Steuerbefreiung einer Kunstsammlung erforderliche Bereitschaft des Steuerpflichtigen, die Gegenstände den geltenden Bestimmungen der Denkmalspflege zu unterstellen, ist ein subjektives Tatbestandsmerkmal. Auf dessen Vorliegen kann nur anhand objektiver Sachverhalte geschlossen werden. Indizwirkung für die Bereitschaft können eine Erklärung gegenüber der zuständigen Denkmalbehörde oder der Abschluss eines
LesenSchenkungsteuer auf Lebensversicherungsprämien
Die laufende Zahlung der Versicherungsprämien für eine vom Versicherungsnehmer abgeschlossene Lebensversicherung durch einen Dritten kann nicht als mittelbare Schenkung eines Lebens- bzw. Rentenversicherungsanspruchs beurteilt werden. Die aus der jeweiligen Zahlung der Versicherungsprämie folgende Werterhöhung des Versicherungsanspruchs ist kein Zuwendungsgegenstand i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Der Schenkungsteuer
LesenGrundstücksschenkung ans Kind – und die Weiterschenkung ans Schwiegerkind
Überträgt ein Elternteil ein Grundstück schenkweise auf ein Kind und schenkt das bedachte Kind unmittelbar im Anschluss an die ausgeführte Schenkung einen Miteigentumsanteil an dem Grundstück an seinen Ehegatten weiter, ohne dem Elternteil gegenüber zur Weiterschenkung verpflichtet zu sein, liegt schenkungsteuerrechtlich keine Zuwendung des Elternteils an das Schwiegerkind vor. Nach
LesenÜbertragung von Gesellschaftsanteilen als Auflagenschenkung
Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen gegen Einräumung eines obligatorischen Nutzungsrechts (Gewinnbezugsrechts) zugunsten eines vom Schenker bestimmten Dritten stellt eine Schenkung unter Leistungsauflage dar, wenn der Bedachte verpflichtet ist, die ihm aufgrund der Beteiligung zustehenden Gewinne an den Dritten auszukehren . Ist der Bedachte durch eine Auflage zu Geldzahlungen verpflichtet, ist regelmäßig
LesenRückforderung einer Schenkung – und die Schenkungsteuer
Bei Herausgabe einer Schenkung aufgrund eines Rückforderungsrechts als rückwirkendes Ereignis erlischt die Schenkungsteuer auch nach Festsetzungsverjährung. Die Verurteilung zur Rückgabe eines geschenkten Grundstücks oder des aus dessen Verkauf erzielten Erlöses stellt noch keine Herausgabe dar, ebenso wenig dessen Verbrauch durch aufgewandte Kosten. Außer den in § 29 ErbStG geregelten Ausnahmefällen
LesenGrundstücksbewertung bei Eigentumswohnungen
Wie Eigentumswohnungen werden Ein- und Zweifamilienhäuser in der Großstadt in der Regel im Vergleichswertverfahren bewertet. Dass nach § 182 Abs. 2 Nr. 1 BewG Eigentumswohnungen „grundsätzlich“ im Vergleichswertverfahren zu bewerten sind, ist in einer Großstadt wie Hamburg die Regel. Bei der streitigen Bewertung von Eigentumswohnungen mit dem Grundbesitzwert gem. §
LesenGeschäftsanteilsverkauf zum Nennwert – und die GmbH als Steuerschuldner der Schenkungsteuer
Vereinbaren die Gesellschafter einer GmbH, dass sie beim Erreichen einer bestimmten Altersgrenze ihren Geschäftsanteil zum Nominalwert an einen Treuhänder verkaufen, der den Geschäftsanteil nach außen im eigenen Namen, im Innenverhältnis aber für die verbleibenden Gesellschafter erwirbt und hält und von diesen Gesellschaftern auch den Kaufpreis zur Verfügung gestellt bekommt, so
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