Steuerliche Vorteile eines Kredits

Können Kredite steuerlich abgesetzt werden? Die meisten privaten Verbraucher nutzen ebenso Kredite für besonderes Anschaffungen oder sogar Reisen wie auch die Mehrheit der Firmen Kredite als Fremdfinanzierung für die wirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen. Somit ist es verständlich, dass bei beiden Gruppen die Frage aufkommt, inwieweit eine Kreditaufnahme auch Vorteile in steuerlicher Hinsicht mit sich bringt. Hier gibt es natürlich unterschiedliche Voraussetzungen, damit Kredite auch Vorteile bei der Steuerlast bringen.

Steuerliche Vorteile eines Kredits

Art des Kredits schon entscheidend

Ob ein Kredit Vorteile bei der Steuer bringt, hängt unter anderem schon von seiner Art ab. Grundsätzlich sind alle Kredite, die ausschließlich dem privaten Konsum dienen, nicht steuerlich geltend zu machen. Also jeder Kredit, der zur Finanzierung eines Fernsehers oder einer Urlaubsreise dient oder für sonstige ausschließlich private Anschaffungen, kann nicht als steuermindernd hinsichtlich der Zinslast etc. geltend gemacht werden. Dagegen kann jeder Kredit, der der eigenen Erwerbstätigkeit dient, diese also fördert, unter Umständen steuerliche Vorteile bringen. In dem Fall können die Zinsen zum Beispiel von der Steuerlast abgezogen werden. Bei den Krediten, die als Fremdkapital der Finanzierung der Betriebstätigkeit dienen, gibt es auch unterschiedliche Formen. Es gibt den Betriebsmittelkredit, der das Umlaufvermögen bis zur Produktion und dem Verkauf der Waren sicherstellen soll. Dieser ist eine echte Fremdfinanzierung für den gewerblichen Zweck und kann bezüglich der Kreditkosten wie Zinsen und Gebühren gegenüber der Steuerbehörde geltend gemacht werden. Das gilt auch für alle Kredite, die als echte Fremdfinanzierung durch Sicherheiten besichert werden. Ein Sonderfall ist das sogenannte Mezzanine-Kapital. Hierbei handelt es sich um eine Mischform aus Eigenkapital und Fremdkapital bzw. echter Fremdfinanzierung. Alle Vergütungen, die man für den Erhalt dieser Finanzierungsmittel leisten musste, können die Bemessungswerte bei der Einkommensteuer und Körperschaftssteuer verringern. Insofern bringt dieses Kapital also echte Vorteile bei der Steuer.

Kein Konsum – aber alle Kredite für Förderung Erwerbstätigkeit

Konsumentenkredite könne bezüglich der Zinsen nicht von der Steuer abgesetzt werden. Aber alle Kredite, die der Förderung der wirtschaftlichen Tätigkeit oder Erwerbstätigkeit dienen, schon. Das gilt zum Beispiel auch für die Zweitwohnung und deren Kreditfinanzierung, wenn man die an einem Arbeitsort braucht und sonst pendeln müsste. Oder der Dienstwagen, der hauptsächlich nur gewerblich genutzt wird, kann steuerlich geltend gemacht werden, wenn er durch Kredite finanziert wird (zumindest mittelbar über die Zinsen). Auch alle Kosten für das Büro, die auf Kredit finanziert werden, können mit den Zinsen gegenüber der Steuer geltend gemacht werden. Grundsätzlich muss man aber genau belegen, dass eine Anschaffung auf Kredit ganz sicher nur der Erwerbstätigkeit dient und nicht doch dem privaten Konsum. Zumindest muss auch mehrheitlich die Nutzung zum Beispiel eines Autos gewerblicher Natur sein. Unter Umständen können die Zinsen zur Finanzierung auch nur teilweise geltend gemacht werden. In jedem Fall muss der Steuerpflichtige damit rechnen, dass er den Zweck des Kredites dem Finanzamt auch im Detail nachweisen muss und dieses genau prüft.