Zahlungen, die ein zum Versorgungsausgleich verpflichteter Ehegatten vor Inkrafttreten des AltEinkG in Zusammenhang mit einer betrieblichen Altersversorgung erbringt, stellen keine Werbungskosten oder außergewöhnlichen Belastungen dar.
Seit der gesetzlichen Neuregelung des Versorgungsausgleichs im Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs mit Wirkung ab …
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