Wohncontainer

(Wohn-)Container mit eigenem Fundament

Container, die nicht auf einem eigenen Fundament ruhen, sind bewertungsrechtlich kein Gebäude, wenn sie lediglich für eine vorübergehende Nutzung aufgestellt sind und nach Wegfall des nur zeitweise bestehenden Raumbedarfs wieder entfernt werden sollen. Dies entschied jetzt der Bundesfinanzhof in für eine im Mai 2012 in Hamburg errichtete Containeranlage, die aus

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Grundstücksbewertung – und die AdV

An der Rechtmäßigkeit eines Bescheids zur Feststellung eines Grundbesitzwerts bestehen bis zur Vorlage eines Sachverständigengutachtens beim Finanzamt zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts keine ernstlichen Zweifel, selbst wenn bereits vorher schlüssige Erwägungen, die für einen niedrigeren gemeinen Wert sprechen, vorgebracht wurden. Die Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsakts soll auf Antrag ausgesetzt

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Immobilienwertnachweis durch Gutachten beim Erbbaugrundstück

Die ImmoWertV gestattet die Ermittlung des Bedarfswerts eines Erbbaugrundstücks nach der finanzmathematischen Methode. In einem solchen Fall sind statt des für die Wertermittlung eines Erbbaugrundstücks für die Erbschaftsteuer maßgebenden typisierenden Werts nach § 194 BewG die durch die Erbbauberechtigten nach Maßgabe von § 198 BewG nachgewiesenen, niedrigeren gemeinen Werte anzusetzen.

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Mietshaus

Einheitsbewertung indifferenter Räume

Räume in einem Einfamilienhaus, die nach Art, Lage und Ausstattung in gleicher Weise für Wohn- wie für Geschäftszwecke verwendet werden können (indifferente Räume), sind als Wohnraum zu bewerten. Der Einheitswert ist insoweit nach dem BewG im Ertragswertverfahren nach der mit Hilfe des Mietspiegels des Finanzamtes geschätzten Jahresrohmiete zu ermitteln. Die

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Kiesgrube

Die Kiesgrube auf der Landwirtschaftsfläche

Eine zum Abbau eines Bodenschatzes verpachtete Fläche verliert ihre Zuordnung zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft nicht, wenn die Rekultivierung und die Wiederaufnahme der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung vorgesehen sind. Weder die Eigentumsverhältnisse am Bodenschatz noch das für die Abbauberechtigung entrichtete Entgelt haben für die Einheitsbewertung eine Bedeutung. Nach §

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Ermittlung des Teilwerts von Grund und Boden

Bei der Ermittlung des Teilwerts (Verkehrswerts) von Grund und Boden kommt der Ableitung aus Verkaufspreisen für benachbarte Vergleichsgrundstücke grundsätzlich der Vorrang vor anderen Methoden zu. Zwar bilden Verkaufsfälle, die einen zeitlichen Abstand zum Bewertungsstichtag aufweisen, der wesentlich länger als ein Jahr ist, im Allgemeinen keine Grundlage für eine unmittelbare Ableitung

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Mietshaus

Das ertragsarme Grundstück – und seine Einheitsbewertung in den ostdeutschen Bundesländern

Die Ertragsarmut eines Bewertungsobjekts kann nicht im Rahmen des Sachwertverfahrens zur Einheitswertermittlung berücksichtigt werden. Einheitsbewertung in den ostdeutschen Bundesländern Nach § 129 Abs. 1 BewG gelten für die im Beitrittsgebiet liegenden wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens und für Betriebsgrundstücke die festgestellten oder noch festzustellenden Einheitswerte nach den Wertverhältnissen zum 01.01.1935 weiter.

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Einheitsbewertung in Bereich der ehemaligen DDR

Die Regelungen zur Einheitsbewertung von Grundstücken im Beitrittsgebiet sind für ihre restliche Laufzeit verfassungsrechtlich hinzunehmen. Mit dieser Maßgabe stellen die gleichlautenden Ländererlasse betreffend die Bewertung von Grundstücken im Beitrittsgebiet zulässige, typisierte Schätzungen des gemeinen Werts dar. Einheitsbewertung von Grundstücken im Beitrittsgebiet Insoweit ist § 129 BewG in der aktuell noch

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Grundstücksbewertung – und der Bilanzwert

Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts eines zum Vermögen einer Gesellschaft gehörenden Grundstücks reicht der Wertansatz des Grundstücks in der Bilanz der Gesellschaft nicht aus. Der Nachweis eines niedrigeren Grundstückswerts kann regelmäßig auch nicht durch Ableitung aus dem Kaufpreis für einen Gesellschaftsanteil geführt werden. Nach § 151 Abs. 1

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Maßgebliche Mieten im Ertragswertverfahren

Eine Zurückrechnung der bei der Bewertung im Ertragswertverfahren zugrunde zu legenden Mieten aus aktuellen Mietspiegeln ist nicht zulässig. Die Bewertung bebauter Grundstücke erfolgt abhängig von der Grundstücksart (§ 75 BewG) nach Maßgabe des § 76 BewG im Regelfall im Ertragswertverfahren, in Ausnahmefällen im Sachwertverfahren. Das Ertragswertverfahren gilt nach § 76

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Sanierungskosten in der Gebäudebewertung – und das Sachverständigengutachten

Berücksichtigung von Sanierungskosten in einem SachverständigengutachtenNach § 138 Abs. 1 Satz 1 BewG werden Grundbesitzwerte unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse und der Wertverhältnisse zum Besteuerungszeitpunkt festgestellt. Für die wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens sind die Grundbesitzwerte unter Anwendung der §§ 139 und 145 bis 150 BewG zu ermitteln (§ 138 Abs.

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Grundbesitzwert und der zeitnahe Kaufpreis

Weist der Steuerpflichtige nach, dass der gemeine Wert der wirtschaftlichen Einheit im Besteuerungszeitpunkt niedriger ist als der nach den §§ 145 bis 149 BewG ermittelte Wert, ist der gemeine Wert als Grundbesitzwert festzustellen (§ 138 Abs. 4 BewG). Ein niedrigerer gemeiner Wert kann auch durch einen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zeitnah

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Bewertung eines Spezialgewerbeobjekts – ohne Sachverständigengutachten

Bei der Herleitung einer unterstellten Mindestbewertung für ein Spezialgewerbeobjekt (hier: mit dem Faktor 18, 5 der Jahreskaltmiete) handelt es sich nicht um eine allgemein bekannte Tatsache, sondern um eine Bewertungsfrage, deren Beantwortung aufgrund der Komplexität von Wertermittlungen bei Spezialgewerbeimmobilien besondere, branchenbezogene Sachkunde voraussetzt. Dem Gericht drängt sich deshalb in solchen

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Grundstücksbewertung für die Grundsteuer

Der Bundesfinanzhof hält in einer aktuellen Entscheidung eine allgemeine Neubewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer für erforderlich. Die Einheitsbewertung des Grundvermögens ist vom Bundesfinanzhof trotz verfassungsrechtlicher Zweifel bislang als verfassungsgemäß beurteilt worden. Auch in dem aktuellen Urteil hat er daran jedenfalls für Stichtage bis zum 1. Januar 2007 festgehalten,

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Die ehemalige Hofstelle und die Erbschaftsteuer

Die ehemalige Hofstelle eines landwirtschaftlichen Betriebes dient nach Aufgabe der Landwirtschaft ausschließlich Wohnzwecken und löst im Rahmen der Bewertung für Zwecke der Erbschaftsteuer den Zuschlag nach § 146 Abs. 5 BewG aus. Der Wert des Grundstücks einer ehemaligen Hofstelle ist nach dem Regelwerk des § 146 BewG festzustellen. Nach dieser

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Bedarfsbewertung eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks

Gemäß § 148 Abs. 1 Satz 1 BewG beträgt der Wert eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks das 18, 6fache des nach den vertraglichen Bestimmungen im Besteuerungszeitpunkt zu zahlenden jährlichen Erbbauzinses. Diese Regelung beruht auf dem Grundgedanken, dass aus der Kapitalisierung des Erbbauzinses auf den Wert des belasteten Grundstücks geschlossen

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Grundstücksbewertung und Bodenrichtwert

Ein Grundstückswert für ein unbebautes Grundstück kann für Bewertungsstichtage vor dem 1. Januar 2007 nicht festgestellt werden, wenn der Gutachterausschuss für das Grundstück keinen Bodenrichtwert ermittelt hatte. Bei den Bodenrichtwerten handelt es sich nach § 196 Abs. 1 Satz 1 BauGB um durchschnittliche Lagewerte für den Boden, die die Gutachterausschüsse

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