Die Zahlung einer Aktiengesellschaft (AG) an einen Kleinstaktionär für dessen Rücknahme einer Klage gegen eine Unternehmensentscheidung unterliegt beim Empfänger der Einkommensteuer und bei Wiederholungsabsicht auch der Umsatzsteuer.
Dies gilt insbesondere für räuberische Aktionäre, die ktienrechtliche Anfechtungsklagen anstrengen und dadurch die …
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