Adoptionskosten sind keine außergewöhnliche Belastungen, auch nicht unter dem Gesichtspunkt eines angeblichen Makels der Kinderlosigkeit.
In einem jetzt vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschiedenen Rechtsstreit war streitig, ob Adoptionskosten steuerlich bei den außergewöhnlichen Belastungen geltend gemacht werden können. Die Kläger hatten im …
Lesen


















