Das Lotsrevier einer Lotsenbrüderschaft stellt eine großräumige Betriebsstätte dar.
Wie der entschieden hat,
- sind Fahrtkosten eines Lotsen zwischen seiner Wohnung und dem mit einer Lotsenstation versehenen Hafen des Lotsreviers seiner Lotsenbrüderschaft regelmäßig nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr.

















