Bei der Frage der Verrechenbarkeit von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften widerspricht der Bundesfinanzhof in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung der bisherigen Meinung der Finanzverwaltung:
Über die Verrechenbarkeit von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S. des § 23 EStG, die im Entstehungsjahr nicht …
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