Die Anfechtung eines Steuerbescheides mit Einspruch oder Klage hindert nicht die Fälligkeit und Vollstreckbarkeit der festgesetzten Steuern, hierzu bedarf es einer gesonderten Aussetzung der Vollziehung durch das Finanzamt oder das Finanzgericht. Diese Aussetzung „kann“ nach dem Gesetzeswortlaut jedoch von einer …
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