Gegen die in der Einspruchsentscheidung enthaltene Kostenentscheidung ist kein (neuerlicher) Einspruch möglich.
Wendet sich ein Einspruchsführer gegen die im Rahmen einer Einspruchsentscheidung ergangene Kostenentscheidung nach § 77 Abs. 1, 2 EStG, ist -wie der Bundesfinanzhof jüngst mit Urteil vom 13.05.2015 …
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