Der beschränkte Abzug von Kinderbetreuungskosten verstößt nach Ansicht des Finanzgerichts Düsseldorf nicht gegen verfassungsrechtliche Anforderungen. Eine „größere Zahl von Kindern“, die die steuerliche Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten bei Erwerbstätigkeit des einen Elternteils nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs geboten erscheinen lassen könnte, …
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