Die Ausbildung zum Rettungssanitäter ist eine erstmalige Berufsausbildung. Eine erstmalige Berufsausbildung im Sinne von § 12 Nr. 5 EStG setzt weder ein Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz noch eine bestimmte Ausbildungsdauer voraus.
Werbungskosten, nämlich Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der …
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