Ein Vorsteuerabzug ist nicht möglich, wenn in der zugrunde liegenden Rechnung lediglich ein Scheinsitz des Leistenden angegeben ist.
Der Vorsteuerabzug scheidet aus, wenn der in der Rechnung angegebene Sitz tatsächlich nicht bestanden hat. Die Angabe einer Anschrift, an der keinerlei …
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