Der Inhaber im Betriebsvermögen gehaltener einbringungsgeborener Anteile muss keinen Entnahmegewinn versteuern, wenn er die Anteile verschenkt .
Die Anteilsübertragung auf den Beschenkten führt nicht zur Besteuerung eines Entnahmegewinns des Schenkers.
Zwar befanden sich im hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall die …
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