Kindergeld für geduldete Ausländer

Nach § 62 Abs. 2 EStG n.F. berechtigt ein Aufenthalt in Deutschland aufgrund einer Duldung (§ 60a AufenthG) nicht zum Bezug von Kindergeld. Der Bundesfinanzhof hat sich bereits mehrfach mit der Frage befasst, ob diese Regelung, auch wenn sich die geduldeten Ausländer über einen längeren Zeitraum in Deutschland aufhalten, verfassungsgemäß

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Abfindungsbesteuerung für den in Frankreich arbeitenden Arbeitnehmer

Art. 13 Abs. 1 DBA-Frankreich ermöglicht -infolge seines von Art. 15 Abs. 1 OECD-MustAbk abweichenden Wortlauts- kein deutsches Besteuerungsrecht für eine Abfindungszahlung, die eine im Inland ansässige Person von ihrem bisherigen französischen Arbeitgeber aus Anlass der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses erhält. Das Besteuerungsrecht gebührt vielmehr Frankreich als Tätigkeitsstaat. Der in Deutschland

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Gefälschte Kundenquittungen

Das Herstellen einer falschen Urkunde und das Gebrauchmachen von der gefälschten Urkunde bilden jeweils nur eine Tat im Rechtssinne . Dabei gebraucht der Täter die gefälschte Urkunde im Sinne des § 267 Abs. 1 StGB, wenn er sie in einer Weise vorlegt oder übergibt, dass der zu Täuschende in die

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Entwicklungshelfer – und die deutsche Einkommensteuer

Nach Art.19 Abs. 3 (i.V.m. Abs. 1 Satz 1) DBA-Indonesien können Vergütungen, die im Rahmen eines Entwicklungshilfeprogramms (u.a.) eines Vertragsstaats aus Mitteln, die ausschließlich von diesem Staat bereitgestellt werden, an Fachkräfte oder freiwillige Helfer gezahlt werden, die in den anderen Vertragsstaat mit dessen Zustimmung entsandt worden sind, nur in diesem

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Die Beschwerde eines Zeugen gegen ein Ordnungsgeld – und der Vertretungszwang

Im Finanzgerichtsverfahren besteht auch für die Beschwerde eines Zeugen gegen die Festsetzung eines Ordnungsgelds Vertretungszwang. Vor dem Bundesfinanzhof muss sich jeder Beteiligte, sofern es sich nicht um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um eine Behörde handelt, durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer als Bevollmächtigten vertreten

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Deutsch-Belgische Arbeitnehmerabfindungen

Zu der Frage der die Zuordnung des Besteuerungsrechts bei Abfindungen an Arbeitnehmer in deutsch-belgischen Sachverhalten wurde zwischen dem Finanzminstern Belgiens und Deutschlands eine Verständigungsvereinbarung zum bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Hiernach gilt: Die Besteuerung von Abfindungen an Arbeitnehmer ist abhängig vom wirtschaftlichen Hintergrund der jeweiligen Zahlung. Ist einer Abfindung Versorgungscharakter beizumessen, kann

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Anwendung des „alten“ Körperschaftsteueranrechnungsverfahrens auf „ausländische“ Dividenden

Im Rahmen des bis zum Jahr 2000 geltenden Anrechnungsverfahrens konnte nur die Körperschaftsteuer bei der persönlichen Einkommensteuer des Anteilseigners angerechnet werden, die auf Dividenden einer inländischen Kapitalgesellschaft entfiel. Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in Luxemburg hielt diese Beschränkung für rechtswidrig und schuf damit die Voraussetzung für die Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer

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Baukostenzuschüsse fürs Altenpflegeheim

Baukostenzuschüsse aufgrund von Art. 52 PflegeVG mindern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Derartige Baukostenzuschüsse für das Altenpflegeheim sind damit – anders als Baukostenzuschüsse im Rahmen des Dritten Förderweges – nicht als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung behandelt, sondern mindern lediglich Herstellungskosten – und damit die Grundlage für die zukünftigen AfA-Abschreibungen –

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Lichtenstein – das Ende eines Steuerparadieses

Gestern beschloss das Bundeskabinett den Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung des im September 2009 unterzeichneten Abkommens zum Austausch von Steuerinformationen mit dem Fürstentum Liechtenstein. Das Abkommen sieht einen Informationsaustausch auf Ersuchen gemäß dem OECD-Standard vor. Dieser von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entwickelte Standard für Transparenz und

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Hochseeangelreisen

Bei einer mehrtägigen Hochseeangelreise stellen die Unterkunft und Verpflegung sowie diejenigen Dienstleistungen, die dazu dienen, dass die Passagiere den Angelsport optimal ausüben und das Fanggut transportieren können, Nebenleistungen zu der Personenbeförderung dar. Dies entschied jetzt der Bundesfinanzhof und sieht damit Hochseeangelreisen als einheitliche Beförderungsleistung an. Folge ist, dass auch die

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Ablösung von Namensgewinnscheinen

Zahlungen für die Ablösung von Namensgewinnscheinen, die von einem Unternehmen für seine Mitarbeiter ausgegeben worden sind, sind einkommensteuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG). Nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 i.V. mit § 20 Abs. 2

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Teilwertabschreibung einer unverzinslichen Forderung

Die auf der Unverzinslichkeit einer im Anlagevermögen gehaltenen Forderung (hier: Darlehensforderung gegen eine Tochtergesellschaft) beruhende Teilwertminderung ist keine voraussichtlich dauernde Wertminderung und rechtfertigt deshalb keine Teilwertabschreibung. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG 2002 sind die nicht in § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG 2002 genannten

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Der Traktor der Biogasanlage

Eine Zugmaschine, die in einem ausschließlich der Energieerzeugung in einer Biogasanlage dienenden Betrieb eingesetzt wird, ist nicht von der Kfz-Steuer befreit. Ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb i.S. des § 3 Nr. 7 Buchst. a KraftStG liegt nicht vor, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse die land- und forstwirtschaftliche Betätigung nur

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Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht in der Anlaufphase bei Verlustbetrieben

Bei der Unterscheidung zwischen einer auf Gewinnerzielung ausgerichteten unternehmerischen Tätigkeit und der der Privatsphäre zuzurechnenden Liebhaberei stellt der Bundesfinanzhof auf die Besonderheiten der jeweils zu würdigenden Verhältnisse ab . Die Anlaufzeit eines neu aufgebauten Betriebs ist daher je nach der Eigenart betriebsspezifisch festzulegen . Ebenso hängt es von der Eigenart

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Business-Kleidung ist keine typische Berufskleidung

Das Tragen von Business-Kleidung ist der allgemeinen Lebensführung i. S. d. § 12 Nr. 1 EStG zuzurechnen, weil es auch dem menschlichen Bedürfnis nach Bekleidung Rechnung trägt und eine private Nutzungsmöglichkeit bei gelegentlichen besonderen privaten Anlässen, objektiv nicht ganz oder jedenfalls nicht nahezu ausgeschlossen werden kann. Bei der Ermittlung der

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Arbeitgeberinsolvenz – und die Werbungskosten des Arbeitnehmers aus Bürgschaftsverlusten

Erwerbsaufwand ist den Einkünften zuzurechnen, zu denen der engere und wirtschaftlich vorrangige Veranlassungszusammenhang besteht; dabei ist es nicht ausgeschlossen, dass auch im Fall einer gegenwärtig ausgeübten Erwerbstätigkeit ein Erwerbsaufwand wirtschaftlich vorrangig durch eine zunächst nur angestrebte andere Erwerbstätigkeit veranlasst und dementsprechend dieser zuzurechnen ist . Eine solche Zurechnung setzt allerdings

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