Übernimmt der Unternehmer für eine Stadt den Betrieb verschiedener Einrichtungen (in einem jetzt vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall etwa des Tierpark, des Schwimmbads und der Sportplätze) gegen Übernahme der mit dem Betrieb dieser Einrichtungen verbundenen Verluste (Ausgleichszahlungen), kann es sich entweder …
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