Das Abzugsverbot für Teilwertabschreibungen gemäß § 8b Abs. 3 KStG ist nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln auch auf Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften aus Drittstaaten – also auch Staaten, die keine Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums sind …
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