§ 32d Abs. 6 S. 1 EStG verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass bei den Einkünften aus kkapitalvermögen die tatsächlich entstandenen Werbungskosten jedenfalls dann abzugsfähig sind, wenn der individuelle Steuersatz bereits unter Berücksichtigung nur des Sparer-Pauschbetrag unter 25 % liegt. Ein absolutes …
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