Erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen sind nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs abzuzinsen. Durch § 21 Abs. 3 KStG 1999 werden nur erfolgsabhängige, nicht aber erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen vom Abzinsungsgebot des § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG 1997 i.d.F. des StEntlG …
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