Eine im authentifizierten Verfahren über das Portal „MEIN ELSTER“ erneut übermittelte Einkommensteuererklärung ist nicht als Einspruch gegen den bereits auf der Grundlage der zunächst übermittelten Steuererklärung erlassenen, aber noch nicht bekannt gegebenen Einkommensteuerbescheid zu werten.
Sowohl außerprozessuale als auch prozessuale …
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