Vororganschaftliche Mehrabführungen

Das Bundesverfassungsgericht hat -knapp zehn Jahre nach Vorlage durch den Bundesfinanzhof – die rückwirkend eingeführte körperschaftsteuerrechtliche Regelung zu vororganschaftliche Mehrabführungen teilweise für nichtig erklärt.  

§ 34 Absatz 1 und Absatz 9 Nummer 4 des Körperschaftsteuergesetzes in der Fassung des Gesetzes

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Schachtelstrafe und Rückwirkungsverbot

§ 8b Abs. 3 Satz 1 KStG verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot.

Die Pauschalierung eines Betriebsausgabenabzugsverbots durch die Hinzurechnung von 5 % der wegen § 8b Abs. 2 KStG steuerfreien offenen Gewinnausschüttung verstößt nicht gegen das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot aus …

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Die Kosten des Erststudiums

Aufwendungen für ein nach dem Abitur aufgenommenes Erststudium sind nicht als Werbungskosten, sondern nur als Sonderausgaben zu berücksichtigen. Etwas anderes gilt nur, wenn das Erststudium im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. Damit ist der Abzug von Studienkosten nicht nur der Höhe …

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