Regelmäßige Arbeitsstätte eines Arbeitnehmer ist auch in der Probezeit oder bei einer befristeten Beschäftigung am Betriebssitz seines Arbeitgebers.
Beruflich veranlasste Fahrtkosten sind Erwerbsaufwendungen und gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG in Höhe des dafür tatsächlich entstandenen Aufwands als …
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