Für einen Leiharbeitnehmer besteht keine regelmäßige Arbeitsstätte beim Kunden des Arbeitgebers. Möglichkeit zur Minimierung der Wegekosten sind daher für die Frage ihrer Abzugsfähigkeit als Werbungskosten unbeachtlich.
Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG sind Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung …
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