Eine einseitige Erledigungserklärung des Klägers ist nur wirksam und über den darin liegenden Antrag auf Feststellung der Erledigung ist dementsprechend nur zu entscheiden, wenn die ursprüngliche Klage zulässig war. Anderenfalls ist die Klage als unzulässig abzuweisen.
Wird ein Rechtsstreit durch …
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