Bei der vom Straftatbestand der Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) vorausgesetzten Erklärungspflicht handelt es sich, wie der Bundesgerichtshof im Jahr 2018 unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschiedenen hat , um ein besonderes persönliches Merkmal im …
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