Die Zusage einer Pension an den bei der GmbH als (weiteren) Geschäftsführer beschäftigten Ehegatten des beherrschenden (99%) Gesellschafters ohne eine ausreichende Erprobung stellt nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs eine verdeckte Gewinnausschüttung dar.
Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) im Sinne …
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