Eine Kapitalertragsteuer auf Erträge aus Investmentfonds ist nur dann anzurechnen, wenn die entsprechenden Kapitalerträge beim Anleger oder bei seinem Rechtsvorgänger als Einnahmen erfasst worden sind.
Nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG wird unter bestimmten, in der Vorschrift aufgeführten …
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