Die wirtschaftliche Eingliederung muss zwar nicht aufgrund unmittelbarer Beziehungen zum Organträger bestehen, sondern kann auch auf der Verflechtung zwischen zwei Organgesellschaften beruhen .
Dies ist aber nur möglich, wenn die leistende Untergesellschaft aufgrund unmittelbarer Beziehungen mit dem Organträger organschaftlich verbunden …
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