Den Steuerberater trifft ein grobes Verschulden, wenn er seinem Mandanten lediglich eine „komprimierte“ Elster-Einkommensteuererklärung zur Überprüfung aushändigt, ohne vorher den maßgebenden Sachverhalt vollständig zu ermitteln und seinem Mandanten damit die Möglichkeit nimmt, die darin enthaltenen Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit …
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