Werden betriebliche Grundstücke verkauft oder in das Privatvermögen überführt, müssen die stillen Reserven versteuert werden. Geschieht dies im Zuge einer Betriebsaufgabe, kommen Steuerermäßigungen in Betracht. Grundstücksverkäufe aus dem Privatvermögen unterliegen dagegen nicht der Einkommensteuer, sofern es sich nicht um so …
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