Nach Ansicht des Finanzgerichts Düsseldorf ist eine Rückstellung wegen der hinreichend wahrscheinlichen, aber der Höhe nach ungewissen öffentlich-rechtlichen Verpflichtung zum Austausch von Geräten, nicht zu passivieren, wenn die künftigen Ausgaben nicht mit bereits realisierten Erträgen in Zusammenhang stehen und deshalb …
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